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Sicherheitsstechnische Betreuung

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir als LY Holding GmbH unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Umsetzung des Gesetzes sowie im Rahmen sicherheitstechnischen Betreuung. Die DGUV Vorschrift 2 ist am 01. Januar 2011 in Kraft getreten und bildet die erste einheitliche Regelung für die Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes, kurz ASiG, für Berufsgenossenschaften sowie öffentliche Unfallversicherungsträger. Die Vorschriften enthalten die Aufgaben, die mit dieser Betreuung einhergehen, sowie Maßnahmen, die die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen sollen. Dabei kann das Unternehmen, Egal ob kleine Arztpraxis, Steuerberater oder Groß-unternehmer, unter verschiedenen Betreuungsmodellen auswählen.

Mit einer sicherheitstechnischen Betreuung erhalten Betriebe die Gewissheit, dass ihre Mitarbeiter rundum gut abgesichert sind. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut dabei in allen Fragen zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er oder sie ist der Ansprechpartner, wenn es um sicherheitstechnische Beratung und Consulting geht. Gemeinsam werden Gefährdungsanalysen erstellt, um zukünftige Arbeitsunfälle zu vermeiden. Das erhöht nicht nur die Rechtssicherheit gegenüber den Behörden, sondern auch die Motivation der Mitarbeiter: Ein sicherer Arbeitsplatz ist ein guter Arbeitsplatz. Zusammen werden Gefahren frühzeitig erkannt und behoben. Eine solche Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt, um effiziente Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Diese gilt es zu erstellen, schon bevor der erste Mitarbeiter anfängt zu arbeiten. Der Arbeitsschutz ist etwas was ständig kontrolliert und auf dem neusten Stand gehalten werden muss. Dabei hilft die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch. Der Umfang der Beratung wird mit jedem Unternehmer abgestimmt, da die Anforderungen je nach Betrieb und Arbeitsfeld variieren.
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sind zwei entscheidenden Begriffe. Denn nebst der Fachkraft für Arbeitssicherheit muss der Betrieb nämlich auch noch einen zugewiesenen Betriebsarzt haben. Dieser berät den Betrieb bezüglich notwendiger Vorsorgeuntersuchungen für die Mitarbeiter und führt sie dann auch gleich durch.

Die Beurteilung der Sicherheit betrifft in einem Betrieb nicht nur die Arbeitssicherheit. Auch die Gefährdung durch äußerliche Einflüsse wie Feuer ist ein Thema, mit dem sich Unternehmer auseinandersetzen müssen. Sollte in der Gefährdungsanalyse herauskommen, dass der Betrieb über einer normalen Brandgefährdung liegt, sollte ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden. Dazu schreibt die DGUV 2 auch klare Anforderungen und Qualifikationen für einen Brandschutzbeauftragen vor. Unter anderem ist dieser verantwortlich, ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Wichtige Informationen, die für die Mitarbeiter relevant sind, wie zum Beispiel Flucht- und Rettungspläne, müssen im ganzen Betrieb zugänglich sein.
Eine umfassendes Sicherheitskonzept bezieht natürlich auch die Umwelt mit ein und den Umweltschutz. Auch hier tut ein Unternehmen gut daran sich umwelttechnisch von erfahrenen Experten beraten zu lassen.  Gemäß Arbeitsrecht müssen sämtliche Schulungen und Unterweisungen regelmäßig durchgeführt werden und so alle betroffenen Mitarbeiter entsprechend auf ihre Arbeit fachkundig vorbereitet werden. Nur so wird ein sicheres Arbeiten ermöglicht.

Für mehr Information wende sie sich bitte an sicherheit@ly-holding.com

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