Ein Unternehmen der

Ausbildung bei LKY

  • Gabelstaplerfahrern (gesetzl. Grundlagen; ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111, TRBS 2111 Teil 1, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001. – bei bestandener Prüfung: Fahrausweis für Gabelstapler)
  • Kranbedienern (gesetzl. Grundlagen; ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111, TRBS 2111 Teil 1, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 109-017, DGUV Grundsatz 309-003 – bei bestandener Prüfung: Fahrausweis für Krane)
  • Hubarbeitsbühnenbediener (gesetzl. Grundlagen; ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 70, TRBS 2111, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Information 208-019 – bei bestandener Prüfung: Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen)
  • Baumaschinebedienern (Erd- und Straßenbaumaschinen) (gesetzl. Grundlagen, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, TRBS 2111, DGUV Regel 100-500 – bei bestandener Prüfung: Befähigungsnachweis für Baumaschinen)
Die Ausbildung ist von entscheidender Bedeutung, da sie einen reibungslosen Arbeitsablauf für alle Beteiligten ermöglicht. Ein Anstieg der Unfallzahlen deutet darauf hin, dass die Leute nicht ausreichend geschult und ausgebildet sind in der Bedienung von Flurfahrzeugen. Dabei ist das Ziel ein sicherer Umgang mit Staplern und effizientes Arbeiten für alle Beteiligten, denn das Fahren von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen stellt besondere Anforderungen an den Benutzer. Mit dem Flurfördermittelschein, umgangssprachlich eben Staplerschein genannt, erhalten unsere Mitarbeiter fundiertes Wissen über die spezifischen Funktionen und Besonderheiten. Daher sind auch im Ausland (EU- oder Drittland) erworbene Staplerausbildungen in Deutschland nicht gültig. Diese strengen Regeln in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und weiteren Bundesländern Deutschlands sollen sicherstellen, dass alle die gleichen Kenntnisse besitzen und auch ausländische Mitarbeiter sich mit den Arbeitssicherheitsgesetzen gut auskennen. Jährliche Unterweisungen der oben genannten Tätigkeiten, sowie Regal- und Leiterprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften, sind ebenfalls Teil unserer Bemühungen um maximale Sicherheit am Arbeitsplatz.

Von Grundlagen bis zum Fahrausweis für Flurförderzeuge

In einer ausführlichen Staplerunterweisung werden alle Typen von Frontstapler, Seitenstapler, Teleskopstapler, Teleskop Stufe 2a mit drehbarem Oberwagen, Teleskop Stufe 2a Kranbetrieb, bis Teleskop Stufe 2b Hubarbeitsbühnenbetrieb besprochen. Der Inhalt der Ausbildung folgt einem klaren Aufbau. Den Teilnehmern wird Wissen vermittelt, unter anderem über die rechtlichen Grundlagen, Unfallgeschehen, Arten von Flurfördermitteln, Anforderungen an den Bediener, Standsicherheit, Technik und Tragfähigkeit, Sicherheitseinrichtungen, Sondereinsätze, Wartung und Pflege und Funktions- sowie Sicherheitsprüfungen. Am Ende der Staplerausbildung und zum Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge findet neben der theoretischen auch eine praktische Prüfung statt. Wie lange dauert die Ausbildung und was sind die Voraussetzungen für einen Staplerschein? Gerne kann die Ausbildung auch bei LY-Holding vor Ort im Betrieb durchgeführt werden. Der Kenntnisstand und Erfahrung entscheiden auch, wie lange die Ausbildung dauert. So dauert es in der Regel zwischen einem und etwa 15 Tagen, inklusive Praxisübungen. Das Mindestalter für den Kurs beträgt 18 Jahre.

Wer die Ausbilfung bei LY-Holding erfolgreich besteht, erhält anschließend seinen persönlichen Fahrerausweis. Dieser ist ein Leben lang gültig und muss nicht verlängert werden. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine jährliche Unterweisung durchzuführen, um das Wissen aufzufrischen. Hier unterstützen wir als LY Holding diesen Prozess natürlich aktiv und schicken unsere Experten jährlich in Ihren Betrieb. Sie müssen sich somit selbst um keinen Wissensaufbau kümmern, wir übernehmen das für Sie.

Eine entsprechende Ausbildung ist umso wichtiger, je anspruchsvoller die Tätigkeiten sind. So zum Beispiel bei einem Kranführer. Wer nicht ausreichend geschult ist, verwandelt schnell mal eine Last in eine Abrissbirne. Die Ausbildung gemäß DGUV dauert auch hier zwischen fünf und 15 Tagen und erhöht maßgeblich das Fachwissen und den sicheren Umgang mit Kranarten. In der Ausbildung zum Kranführer, außer Auto- oder Turmkran, wird zuerst das theoretische Fachwissen aufgebaut. Wichtig dabei ist die Unterweisung des Kranführers zur richtigen Handhabung von Anschlagmittel und Ladetechniken. Nur so können Schäden am Transportgut, dem Kran und auch Personen vermieden werden.

Informieren Sie sich jetzt bei LY-Holding und fordern Sie unsere Ausbildungsunterlagen an.

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