Auch gewerblich genutzte Regale fallen in die Kategorie Arbeitsmittel und bedürfen einer fachkundigen Kontrolle. Einmal im Jahr soll eine fachkundige Person eine Inspektion durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Im Umkreis von 200 Kilometern rund um Michelstadt im Odenwald unterstützen wir von LY Holding Sie aktiv – egal ob in Hessen, Bayern oder Baden- Württemberg sind wir Ihr Partner für die Prüfung von Arbeitsmitteln. Die Kontrolle von Regalanlagen nach DIN EN 15630 muss aber auch einer wöchentlichen Sichtkontrolle unterzogen werden. Dafür gibt es die Ausbildung zum Regalinspekteur, welche die wichtigsten Grundlagen, geltendes Recht und umfangreiches Know-How praxisnah und aktuell vermittelt. So können betriebsintern Mitarbeiter fachkundig ausgebildet werden und die Arbeitssicherheit optimal gewährleistet werden.
Wir von LY Holding übernehmen nicht nur die Schulung und Ausbildung Ihrer Fachkräfte, sondern übernehmen die wöchentliche Überprüfung auch selbst. Somit können Ihre Mitarbeiter weiterhin Ihre eigenen Aufgaben effizient bearbeiten und unsere Experten kümmern sich um die Regalinspektion.
In einem Lager sind des Weiteren auch Leitern, Tritte etc., die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, als Arbeitsmittels definiert und fallen so ebenfalls unter die UVV Prüfung. Das es dort ein großes Interesse an Sicherheitsmaßnahmen gibt, liegt auf der Hand. Gemäß DGUV 2 gibt es auch hier klare Vorschriften, die zu beachten sind. Der Unternehmer muss aber seine Mitarbeiter auch unterweisen, wie Leitern und Tritte richtig und sicher zu benutzen sind. Wenn Sie hierfür Unterstützung benötigen, sind unsere Fachkräfte der LY Holding Ihr erster Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen erreichen wir eine optimale Sicherheit.
Es kann auch für einen Betrieb sehr sinnvoll sein, die Mitarbeiter selbst für die Prüfung von Leitern und Tritte auszubilden. Die Schulung für eine Leiterprüfung muss jedoch der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 208-016 – der Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten – entsprechen.
Ab August 2020 gibt es noch die weitere Möglichkeit eine Ausbildung als Sachkundiger bzw. befähigte Person für Hebebühnen zu machen. Hubarbeitsbühnen werden immer häufiger eingesetzt und die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausbildung, um Unfälle zu verhindern, wurde grösser. Eine zweitägige Schulung bringt Mitarbeiter wieder auf den neusten Stand der Sicherheitstechnik. So können wiederkehrende Prüfungen an Hubarbeitsbühnen eigenverantwortlich und sachgerecht durchgeführt werden.
Sie sehen, die Mitarbeiter der LY Holding sind im Bereich Prüfung von Arbeitsmitteln nicht nur als fachkundige Experten und Unterstützer einsetzbar, sondern auch als erster Ansprechpartner in allen sicherheitsrelevanten Belangen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot, damit auch Ihre Arbeitsmittel in Zukunft vollkommen sicher eingesetzt werden können.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie unsere Expertise und Lösungen Sie unterstützen können.
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